Verhütung künftiger Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Eine lebensmittelrechtliche Anordnung zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Verbot des Inverkehrbringens nicht sicherer Lebensmittel (Art. 14 Abs. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002) setzt nicht notwendig voraus, dass im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bereits entsprechende Verstöße festgestellt worden sind. Ausreichend ist vielmehr, dass es ohne die Kontrolle voraussichtlich zu einem Inverkehrbringen gekommen wäre.

Kennzeichnung von aufgetautem Räucherlachs

Urteil VG Baden-Württemberg bezüglich Kennzeichnung von aufgetautem Räucherlachs

Merkblatt zur Gentechnik-Kennzeichnung

Gentechnik-Kennzeichnung in Gaststätten Merkblatt (StMUG)

Verkehrsbezeichnung einer Meeresfrüchte-Mischung

Urteil des VGH Baden-Württemberg „Meeresfrüchte-Mischung“ mit einem Anteil von 20 % Surimi

Zurücklegen von Waren bei Backwarenspendern

Urteil des VG Regensburg (RN 5 K 09.68) zur Möglichkeit des Zurücklegens von Waren bei Backwarenspendern

Produkthaftung im Lebensmittelrecht

Produkthaftung des Herstellers und des Verkäufers im Lebensmittelrecht (LANUV NRW)

Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern

Entwurf eines Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern

Leistungslaufbahnverordnung – LlbV

Verordnung über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahnverordnung – LlbV)

Urteil „Wiener Schnitzel vom Schwein“

Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 K 3516/08 „Urteil Wiener Schnitzel vom Schwein“

Merkblatt Marmeladen, Konfitüren und Fruchtaufstrichen

Merkblatt zur Herstellung und Kennzeichnung von Marmeladen, Konfitüren und Fruchtaufstrichen. Dieses Dokument wurde von den Kollegen der Stadt Erlangen zur Verfügung gestellt. Vielen Dank. (Stand Juli 2009)