Aufgaben und Tätigkeitsbereiche

Die Aufgabe des Lebensmittelkontrolleurs ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung.

Die Lebensmittelkontrolle wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit:

  • Lebensmitteln,
  • kosmetischen Mitteln,
  • Tabakerzeugnissen und
  • Bedarfsgegenständen

eingehalten und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden.

Kontrollen in Betrieben

  • Herstellerbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Brauereien, Süßwarenindustrie, Eishersteller, Getränkeindustrie…
  • Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten sowie Imbissstuben
  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel sowie Lebensmittelimporteure
  • Wochenmärkte, landwirtschaftliche Direktvermarktung
  • und viele Betriebe mehr …

Probenahme nach Probenplänen

  • Probenahme nach Überwachungsprogrammen und Meldungen aus dem Schnellwarnsystem der Europäischen Union zur Gefahrenabwehr
  • Einfuhrkontrollen an den EU-Außengrenzen (z. B. systematische Kontrolle bei Fleisch oder Nüssen)
  • Annahme von Beschwerdeproben von Verbrauchern
  • und viele Aufgaben mehr …

Die Betriebskontrollen werden grundsätzlich ohne Vorankündigung durchgeführt. Die amtliche Lebensmittelüberwachung geht bei ihren Kontrollen wie folgt vor:

  • Überprüfung der Hygiene in den Betrieben
  • Prüfung geschäftlicher Aufzeichnungen und Unterlagen
  • Überprüfung bestehender Eigenkontrollsysteme
  • Überprüfung der Systeme zur Rückverfolgbarkeit
  • und erforderlichenfalls die Entnahme von Proben