Einstellungsvoraussetzungen

In das Beamtenverhältnis auf Probe kann eingestellt werden, wer:

  • mindestens den Hauptschulabschluss oder eine nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
  • die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat,
  • sich in den zwei Jahren der Ausbildung für den Überwachungsdienst im Arbeitnehmerverhältnis in der praktischen Ausbildung bewährt und an den fachtheoretischen Veranstaltungen teilgenommen hat und die Laufbahnprüfung bestanden hat.

Die Einstellungsvoraussetzungen für die Anstellung als Lebensmittelkontrolleur sind in der „Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV)“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 2002 zu finden.
Gesetzestext: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPO_UeV