Bewertung von Konformitätserklärungen

Bewertung von Konformitätserklärungen für Bedarfsgegenstände

Infobroschüre der APC AG „OFFENE TÜREN FÜR HEIMLICHE MITESSER“

Schädlinge und ihre Lebensräume in Gastronomie, Lebensmittelproduktion und –handel.

Die neue Infobroschüre der APC AG

Über Schädlinge und ihre „Lebensräume“ in Gastronomie, Lebensmittelproduktion und Handel informiert das neue Infoposter mit dem Titel „Offene Türen für Heimliche Mitesser“. Herausgeber ist die APC AG, ein bundesweiter Dienstleister für präventive und akute Schädlingsbekämpfung.Der Ratgeber enthält viele wertvolle Informationen für Lebensmittelbetriebe: Die vereinfachten Illustrationen der „häufigsten Vertreter“ von Schädlingen, die sich gern in Lebensmittelbetrieben breit machen sind hilfreich, einen „Fund“ zu identifizieren. Ist der kleine Falter ein reizender Schmetterling von draußen oder die vielfach gefürchtete Mehlmotte? Eine übersichtliche Tabelle bietet weitere Antworten. Sie gibt Aufschluss über die bevorzuge Nahrung, die Lebensweise und vor allem die Schadwirkung der Eindringlinge.

Kernstück des Posters ist eine übersichtliche Schemazeichnung. Das Bild zeigt zum einen die gefährdeten Betriebsbereiche, die Gastronomie, Produktion und Handel häufig gemeinsam haben, wie Wareneingang, Haustechnik oder Abfallbereich. Die eingezeichneten Tiersymbole warnen, welche Gefahr hier droht. Den Bereich Haustechnik lieben zum Beispiel Hausmäuse und Orientalische Schaben. Dann geht die Graphik ins Detail und beleuchtet Gastronomie, Produktion und Handel jeweils einzeln. Hier bestehen sehr unterschiedliche Risiken. Den Nassbereich eines Produktionsbetriebes gefährden beispielsweise andere Schädlinge als das Trockenlager eines Gastronomen

Was tun gegen „Heimliche Mitesser“?

Schädlinge hinterlassen Spuren. Die Broschüre erklärt die jeweiligen Erkennungsmerkmale und gibt hilfreiche Tipps zu Risiken und Vorsorge. „Offene Türen für Heimliche Mitesser“ dient in erster Linie der Förderung des Bewusstseins bei allen Mitarbeitern für die allgegenwärtige Gefahr „Schädlingsbefall“ im Umgang mit Lebensmitteln. Denn wer hier sensibilisiert ist, sieht mehr als der Ahnungslose.

Ein professionelles Konzept zur Prävention und Bekämpfung von Schädlingen ersetzt die Broschüre nicht. Anzufordern ist die kostenfreie Broschüre unter: www.apc-ag.de

Hygiene ist „messbar“

Heutiger Standard in der Lebensmittelhygiene ist die so genannte Integrierte Schädlingsbekämpfung mit dem Schwerpunkt auf Vorsorge. Ziel ist die Vermeidung eines Schädlingsbefalls bzw. die frühzeitige Erkennung von Befall, der mit der Ware eingeschleppt wurde oder von außen kommt.

Die APC AG, ein bundesweiter Dienstleister für präventive und akute Schädlingsbekämpfung trägt den zeitgemäß hohen Anforderungen Rechnung. Das Konzept „APC Integral“ macht Hygiene messbar und damit kontrollierbar. Für jeden Betrieb braucht es eine individuelle Lösung, allen gemeinsam aber ist: Das 4-Bausteine-System orientiert sich am HACCP-Konzept und besteht aus Prävention, Monitoring (Nachweis) und Bekämpfung sowie einer rechtssicheren Dokumentation.

Es erfüllt die geltenden Verordnungen und Richtlinien zur Lebensmittelhygiene und bringt das Unternehmen auf die sichere Seite. Voraussetzung ist selbstverständlich die Einhaltung eines umfassenden Hygienekonzeptes. Bei Bedarf erfüllt APC Integral darüber hinaus bestehende Auditstandards (z.B. BRC, IFS, AIB u.a.) oder Bio-Richtlinien.

APC steht für Allround Pest Control und definiert die ganzheitliche Schädlingsprävention und -bekämpfung. Das Unternehmen wurde 1995 gegründet und ist mit inzwischen mehr als 120 Mitarbeitern bundesweit tätig.

Nürnberg, 27. Februar 2012

Für Rückfragen:
APC AG,
Sabine Lindemuth-Kahlo
Ostendstraße 132,
90482 Nürnberg,
Tel. 0911/ 504 999-42,
Fax: 0911/ 504 999 11,
lindi@apc-ag.de,
https://www.apc-ag.de

2012 Lebensmittelüberwachung in der Kritik: Der Müllerbrotskandal ist in aller Mund

Gespräch im Bayerischen Landtag mit der verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der SPD- Fraktion Frau MdL Sabine Dittmar zu den Themen. Arbeits- und Personalsituation, Altersstruktur, Kontrollbarometer.

Stellungnahme des VLK zum Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung von LebensmittelkontrolleurInnen sowie LebensmittelprobenehmerInnen in der Lebensmittelüberwachung.

Der Müllerbrotskandal ist in aller Munde. Das Medieninteresse am Landesverband ist enorm. Die Pressebeauftragten des Verbandes können die Probleme und Forderungen des Verbandes in Presse, Funk- und Fernsehen vorbringen.

Im Bezirksverband Oberfranken wird mit Ingrid Ködel (LRA Hof) die erste weibliche Bezirksvorsitzende in der Geschichte des Landesverbandes gewählt.

Bundesdelegiertentagung 2012 in Bernkastel-Kues. Unter anderem wird die neue Satzung mit Geschäftsordnung des Bundesverbandes verabschiedet.

Die Neufassung der Satzung, wie am 14.10.2011 von der Mitgliederversammlung beschlossen, wird am 07.05.2012 vom AG Traunstein eingetragen.

7. Traunsteiner Schankanlagensymposium in Kelheim bei der Weissen Bräuhaus G. Schneider & Sohn GmbH

Der Landesvorsitzende nimmt an der Gesprächsrunde im BR Alpha zum Thema „Was haben wir aus den Lebensmittelskandalen gelernt?“ teil.

Landesvorsitzender Michael Förtsch organisiert mit seinen Traunsteiner Amtskollegen einen grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch der Lebensmittelüberwachungsbehörden der „EuRegio“ Salzburg Stadt und Land, Berchtesgadener Land und Traunstein.

Am 1. September 2012 wird die Veröffentlichung von Lebensmittelbetrieben nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) eingeführt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt am 14.11.2012 in der Dr. Stammberger-Halle, Kulmbach einen Kongress mit dem Thema „Lebensmittelsicherheit – Krisenmanagement – gemeinsame Ziele, gemeinsame Lösungen“ durch. Eine besondere Ehre wird dabei dem Landesvorsitzenden Michael Förtsch zuteil, der stellvertretend für die Lebensmittelkontrolleure zu einer Podiumsdiskussion mit hochrangigen Teilnehmern eingeladen wurde.

Der Landesvorstand, vertreten durch Josef Schweiger und Michael Förtsch, wird am 31.11.2012 bei Herrn Ulrich Brandl, Präsident des bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. zu einen Gespräch eingeladen.

Ein Höhepunkt des Landesverbandes ist die jährliche Einladung zum Gespräch beim Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Herrn Dr. Zapf in Erlangen. Wie jedes Jahr werden Probleme, Änderungswünsche oder Verbesserungsvorschläge an das LGL herangetragen und Verbesserungsmöglichkeiten erörtert.

Gespräch des Landesvorstands mit Herrn Zellner und Frau Dr. Höfer von der Abt. 4 im StMUG. Themen: LKonV neu, Transparentmachung von Kontrollergebnissen in Bayern, Sachstand zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen , jährlich sinkende Kontrollzahlen in Bayern, Bürokratismus in der Lebensmittelüberwachung, Tizian und QM, Datenqualität, Schnittstelle Lims-Z.

Im Rahmen des neuen Laufbahnrechts und der damit verbundenen Ausgestaltung der durchgängigen Leistungslaufbahn wird das bisherige Aufstiegsverfahren durch ein System der modularen Qualifizierung ersetzt. Den ersten Lehrgang beenden im Juli 2013 sechs Teilnehmer erfolgreich mit dem Fachlehrgang am LGL in Oberschleißheim sowie dem Bestehen der sich anschließenden mündlichen Prüfung. Die Teilnehmer werden eine Woche lang intensiv von den Sachverständigen des LGL auf die Prüfung vorbereitet. Diese wird dann von Herrn Dr. Höbel sowie Frau Dr. Messelhäußer durchgeführt. Bereits vorab mussten die Module „Controlling und Organisation“, „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht“, „Schlüsselkompetenzen“, „Beamtenrecht, Tarifrecht, Haushaltsrecht“ sowie eine einwöchige Hospitation bei einer örtlichen Kriminalpolizeidienststelle absolviert werden. Die Teilnehmer der ersten Modularen Qualifizierung sind Heinrich Förtsch, Thomas Simon, Fabian Funk, Michael Förtsch, Alfons Sauer und Bernd Beckstein.

Gespräch des Landesvorsitzenden Michael Förtsch und der Bezirksvorsitzenden von Oberfranken, Ingrid Ködel mit Vertretern der Verbraucherzentrale Bayern in München zu aktuellen Lebensmittel-Themen und über eine mögliche Zusammenarbeit.

Der Landesvorsitzende und Sepp Schweiger referieren in München beim Großen Vorstand der DEHOGA. Die Veröffentlichungspflicht von Lebensmittelbetrieben und unterschiedliche Vollzugsmethoden der Lebensmittelkontrollbehörden – sind zwei Themen, die am 16.04.2013 in der Geschäftsstelle des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bayern) im Mittelpunkt stehen. Eingeladen hierzu wurde vom DeHoGa, um die Probleme aus der Sicht der Gastronomen zu hören und deren Verbesserungsmöglichkeiten mitzunehmen.

Am 16.04.2013 gibt die Bayerische Staatsregierung vertreten durch die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk einen Empfang im Kaisersaal der Residenz München. Hierzu wird unter anderem auch der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure eingeladen. Dies kann als große Ehre und Bestätigung der geleisteten Arbeit für den Landesverband angesehen werden. Die Vertreter des Landesverbandes Michael Förtsch und Josef Schweiger haben während des Empfangs auch Gelegenheit StM Dr. Beate Merk kennen zu lernen.

Der Pferdefleischskandal beschäftigt die Lebensmittelüberwachung. Der Landesvorsitzende ist erneut ein gefragter Ansprechpartner für sämtliche Medien.

Kollegen aus Niederbayern (Regen und Freyung) nehmen an einem grenzübergreifenden Erfahrungsaustausch mit tschechischen Kollegen teil.

Die Hochwasserkatastrophe beschäftigt viele Kollegen in den Bezirken.

Der Bürokratismus in der öffentlichen Verwaltung ist auch in der Lebensmittelüberwachung ein großes Problem. Die eigentliche Aufgabe, die Durchführung von Betriebskontrollen, kann in vielen Behörden nur noch schwerpunktmäßig und unter Setzung von Prioritäten vollzogen werden. Dies hat mittlerweile zur Folge, dass teilweise nicht die Hälfte der zu kontrollierenden Betriebe im Laufe des Jahres besucht werden können. Diesbezüglich startete der Landesverband eine Aktion mit Diskussionsforum auf der Homepage, Arbeitstreffen im LGL Oberschleißheim und Übergabe der Arbeitspapiere an verschiedene Arbeitskreise am LGL, sowie dem zuständigen Abteilungsleiter im Ministerium Herrn Zellner.

8. Schankanlagensymposium des VLK Bayern im Mönchshof-Brauhaus in Kulmbach mit Besichtigung des Bayerischen Brauerei- und Bäckereimuseums. Nachmittags Vorträge von Referenten von Fachfirmen rund um das Thema Schankanlagen.

Vorbereitungsgespräch zu einem Runden Tisch Lebensmittelsicherheit – Transparenz – Herkunftsklarheit/Regionalität im StMUG, Abstimmung eines Positionspapiers. Teilnehmer vonseiten des VLK: Josef Schweiger

Bei der Einladung von Ministerialdirektor Höhenberger (StMUG) für den Arbeitskreis Lebensmittelkontrolleure zum Erfahrungsaustausch über den Vollzug des Lebensmittelrechts waren auch Verbandsvertreter beteiligt. Hier konnten die Probleme der Kollegen an oberster Stelle vorgetragen werden.

Runder Tisch Lebensmittelsicherheit – Transparenz – Herkunftsklarheit/Regionalität im StMUG mit StM Dr Huber. Ein Positionspapier zu den Themen Lebensmittelsicherheit, Transparenz, Herkunftsklarheit/Regionalität sowie Allergenkennzeichnung wird den Wirtschaftsverbänden sowie der IHK vorgestellt. Teilnehmer von Seiten des VLK: Landesvorsitzender M. Förtsch.

Veranstaltung des Vereins der Lebensmittelaufsicht Oberösterreich; 3-Ländertagung: Grenzüberschreitende Lebensmittelkontrolle, Bayern, Tschechien, Oberösterreich in Schloss Weinberg in der Gemeinde Kefermarkt im Mühlkreis. Ziel: Erfahrungsaustausch der Lebensmittelkontrolleure aus Oberösterreich, Tschechien und Bayern. Programm: Vorstellung der versch. Überwachungssysteme, Fachvorträge sowie eine Podiumsdiskussion, weiterhin eine Betriebsbesichtigung bei einem großen Cateringbetrieb. Teilnehmer als Referenten: M. Förtsch; M. Woller

Backshops EuGH konkretisiert Hygieneanforderungen

EuGH konkretisiert Hygieneanforderungen an Selbstbedienungstheken bei SB-Backshops

Infos über Heißgerätebereiter

Infos über Heißgerätebereiter (Glühwein-Schankanlagen).

Hygieneanforderungen an Selbstbedienungstheken bei SB Backshops

Urteil des EuGH zu Hygieneanforderungen an Selbstbedienungstheken bei SB Backshops. Anhang II Kapitel IX Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene ist dahin auszulegen, dass in Fällen wie denen der Ausgangsverfahren bei Selbstbedienungsverkaufsboxen für Brot- und Gebäckstücke der Umstand, dass ein potenzieller Käufer die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel denkmöglich mit bloßen Händen berühren oder sie anniesen kann, für sich allein nicht die Feststellung erlaubt, dass diese Lebensmittel nicht vor Kontaminationen geschützt sind, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre.

Praxis-Leitfaden für Brauereien

Gute Hygienepraxis und HACCP – Praxis-Leitfaden für Brauereien

Auslegung des Begriffs „Separatorenfleisch“

Lebensmittelrecht: Auslegung des Begriffs „Separatorenfleisch“

Brauindustrie Konformitätsbescheinigung

Tipps und Hintergründe zu Getränkeschankanlagen

BGN – Sicherheits-Merkblatt Schankanlage

BGN – Sicherheits-Merkblatt für Tätigkeiten an Getränkeschankanlagen durch Außendienstmitarbeiter