Pressemeldungen Lebensmittelkontrolle
Pressemeldungen Lebensmittelkontrolle u.a. Kontrollgebühren, Pferdefleischskandal usw.
Verband der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e.V.
Pressemeldungen Lebensmittelkontrolle u.a. Kontrollgebühren, Pferdefleischskandal usw.
AFFL-Protokoll der 24. Sitzung am 4. und 5. November 2014 über die Anwendung der Leitlinien gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 852/2004
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung – VorlLMIEV) vom 28. November 2014
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vom 16. Juli 2014
Vortrag „Verbraucherschutz in der EU“ am 02.07.14 in Kochel am See (LGL Dr. Claudia Wobst)
Die VO (EU) 1169/2011 bringt eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen. Im folgenden werden nur die Inhalte dargestellt, die wesentlich neue Sachverhalte für die Lebensmittelkennzeichnung bringen.
Die meisten Praktiker sehen Lebensmittelkennzeichnung derzeit aus der Sicht der LMKV bzw. NKV. Die folgende Gegenüberstellung versucht darzustellen, welche Inhalte der LMKV und NKV wo in der VO (EU) 1169/2011 wiederzufinden sind.
Bezirksversamlung Oberbayern Odelzhausen

Bezirksversamlung Niederbayern EDEKA Straubing

Bezirksversamlung Oberpfalz

Bezirksversamlung Oberfranken

Bezirksversamlung Mittelfranken in Thalmässing

Bezirksversammlung Unterfranken Gerolzhofen und Frankenwinheim

Bezirksversamlung Schwaben in Gablingen

LGL Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung (Vortrag Dr. Ulrich Busch)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer Verantwortung trägt für seine Lieben, sollte vorsorgen – wenn auch der Tod natürlich ein sensibles Thema ist. Für die eigenen Angehörigen ist ein Sterbefall belastend, das haben viele von uns schon schmerzlich erfahren. Zur Trauer kommen die vielen organisatorischen Aufgaben hinzu, die noch dazu einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern.
Die Kosten für ein einfaches Begräbnis übersteigen oft 5.000 EURO.
Auch das Sterbegeld als Beihilfeleistung für Hinterbliebene von Beamten ist seit dem 01. Januar 2004 entfallen.
Das Angebot unseres Kooperationspartners Peter Schorpp:
Alle Verbandsmitglieder und ihre Familien erhalten 3% Beitragsnachlass auf jeden eingereichten Antrag.
Mit den besten Grüßen aus dem Chiemgau
Michael Förtsch
Landesvorsitzender