Sterbegeldversicherung Unterstützung vom Verband

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wer Verantwortung trägt für seine Lieben, sollte vorsorgen – wenn auch der Tod natürlich ein sensibles Thema ist. Für die eigenen Angehörigen ist ein Sterbefall belastend, das haben viele von uns schon schmerzlich erfahren. Zur Trauer kommen die vielen organisatorischen Aufgaben hinzu, die noch dazu einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordern.
Die Kosten für ein einfaches Begräbnis übersteigen oft 5.000 EURO.
Auch das Sterbegeld als Beihilfeleistung für Hinterbliebene von Beamten ist seit dem 01. Januar 2004 entfallen.

Das Angebot unseres Kooperationspartners Peter Schorpp:
Alle Verbandsmitglieder und ihre Familien erhalten 3% Beitragsnachlass auf jeden eingereichten Antrag.

Mit den besten Grüßen aus dem Chiemgau

Michael Förtsch
Landesvorsitzender

Aktuelles Angebot Sterbegeld-Versicherung

Spezielles Angebot für alle Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure im Landesverband Bayern e.V.

DBV Anwartschaftsversicherung

Sondertarif für Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung

DBV - Beamtenversicherung

Exklusive Vereinbarung  für Verbandsmitglieder durch den Verband der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e.V. mit dem AXA / DBV Center Schorpp in Rosenheim – kostenlose  Anwartschaft für die Zeit der Ausbildung!!!

Frühzeitiger Abschluss sichert günstige Konditionen

Leider haben auch junge Menschen keine Sicherheit, dass der Gesundheitszustand  unverändert bestehen bleibt. Deshalb empfehlen wir allen, die eine  Laufbahn des Mittleren technischen Überwachungsdienstes anstreben, sich mit einer Anwartschaftsversicherung zur privaten Krankenversicherung bereits während der Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur den Anspruch auf eine beihilfekonforme Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung zu sichern.

Zu einem späteren Zeitpunkt, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nur mit  Beitragszuschlägen beim Krankheitsfall oder bei bestehenden Erkrankungen möglich.
In manchen Fällen kann sogar der Eintritt in die private Krankenversicherung verwehrt werden.

  • Die Beiträge für die Anwartschaft werden bis zum Ende der Ausbildung durch den AXA /DBV Center Schorpp vorverauslagt.
  • Keine Verpflichtung besteht zur Aktivierung der Krankheitskostenversicherung am Ende der Ausbildung.
  • Der Anwartschaftsvertrag endet bei Ausbildungsabbruch, Verbeamtung, Versicherungspflicht in der GKV, Wahl eines anderen PKV- Anbieters für die Krankheitskostenversicherung.

Bei Interesse bitte unbedingt mit Herrn Schorpp in Verbindung setzen, damit die vereinbarten Beitrags- und Leistungsvorteile gewährt werden können.

DBV – KFZ Versicherung

Holt euch eure Beitragsvorteile! KFZ Versicherung. Stichtag 30. November!

DBV - Beamtenversicherung

Wechselaktion unseres Kooperationspartners.
„Ihr wollt den optimalen Schutz für euer Auto und das zu einem günstigen Beitrag? Bei unserem Partner der DBV Deutschen Beamtenversicherung AG genießt ihr große Sicherheit und umfassenden Service. Mit frei wählbaren Bausteinen könnt ihr euren Schutz individuell ergänzen.

Verweist auf unsere Kooperation mit der DBV und sichert euch die vereinbarten Beitragsvorteile.

Peter Schorpp
Aventinstraße 2
83022 Rosenheim
Telefon 08031-4090350
Telefax 08031-4090277
Mobil 0172-6606193
peter.schorpp2@axa.de

Aktuelles DBV – Versicherung

DBV - Beamtenversicherung

Einige Agenturen der DBV / AXA am jeweiligen Wohnort der LÜ- Beamten sind nicht über die Möglichkeiten des Rahmenvertrages mit dem Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e.V. informiert und die Beitrags- und Leistungsvorteile werden somit nicht berücksichtigt. Im Nachgang ist es sehr aufwendig, Korrekturen an abgeschlossenen Verträgen durchzuführen und Vergünstigungen vorzunehmen.

Bitte Direkt an:
Peter Schorpp, Aventinstraße 2, 83022 Rosenheim, Telefon 08031-4090350, peter.schorpp2@axa.de

Aktuelle Angebote gibt es zu den Themen:

  1. Krankenrestkostenversicherung, ggf. vorgeschaltete Anwartschaft (für LMK- in Ausbildung)
  2. Absicherung der Dienstunfähigkeit (Achtung Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt nicht für Dienstunfähigkeit ein.)
  3. Diensthaftpflicht