1979 Gründung des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e. V.
„Gemeinsamkeit macht stark“, das war der Grundgedanke, als die ersten konkreten Versuche zu einem Zusammenschluss der bayerischen Lebensmittelkontrolleure im Oktober 1978 unternommen wurden. In einem Rundschreiben, das Karlheinz Hühnlein verfasste und sieben weitere Kollegen mit unterzeichneten, wurde auf die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses hingewiesen. Die Erfolge blieben nicht aus: Am 9. März 1979 wurde im Gasthaus „Siedlerheim“ in Kulmbach von 14 oberfränkischen Lebensmittelkontrolleuren der Bezirksverband Oberfranken gegründet. Einige Wochen später, am 24./25. Mai 1979, konnte in Niederlauer (Unterfranken) von 47 Lebensmittelüberwachungsbeamten der Landesverband ins Leben gerufen werden.
Am ersten Verbandstag vom 2. bis 4. Nov. 1979 in Elbach (Oberbayern) nahmen sechs Bezirksverbände Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben und Stadt München teil. Der Verband hatte bereits 191 Mitglieder.
Am 04.11.1979 wurde im Anschluss an die Tagung der Bezirksverband Oberbayern gegründet.
Die Gründungsvorstandschaft setzte sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender
Helmut Aumeier
Stellv.Vorsitzender:
Karlheinz Hühnlein
Schriftführer:
Christian Röskau
Kassier
Günter Breyer
Gründungsurkunde vom Bezirksverband Oberfranken.
Tagungsprotokoll der Verbraucherschutzbeamten vom November 1979 in Elbach mit Gründung des Bezirksverbandes Oberbayern.
1969 Gesetz über den Vollzug des Lebensmittelrechts VollzGLmR
Zum Gesetz über den Vollzug des Lebensmittelrechts vom 02.12.1969 (GVBL.S.382) wird vorläufig folgendes bestimmt: Die mit dem Vollzug des Lebensmittelrechts betrauten Behörden haben alle notwendigen und zulässigen Maßnahmen zu treffen, damit die lebensmittelrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Damit ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und insbesondere auch auf die besonderen Verhältnisse in den zu überwachenden Betrieben Rücksicht nehmen. Die Kontrollen sind mit dem erforderlichen Takt und, soweit von Polizeibeamten vorgenommen werden, regelmäßig in Zivil auszuführen.
Gesetz zur Änderung des Lebensmittelrechts vom 8. September 1969
1884 Beginn der Staatlichen Lebensmitteluntersuchung Würzburg
Am 01.03.1884 wurden aufgrund der „Allerhöchsten Königlichen Verordnung vom 27.01.1884“ in Bayern vier Staatliche Untersuchungsanstalten für Nahrungs- und Genussmittel, in München, Erlangen, Würzburg und Speyer errichtet. Die Untersuchungsanstalt in Würzburg gab es bereits seit dem 01.04.1877 unter der Bezeichnung „Versuchsanstalt des unterfränkischen Weinbauvereins“ sowie des „Landwirtschaftlichen Vereins für Unterfranken“.
20. Verordnung, Untersuchungsanstalten für Nahrungs- und Genußmittel betr. vom 27. Januar 1884
21. Bekanntmachung, Untersuchungsanstalten für Nahrungs- und Genußmittel betr. vom 2. Februar 1884