Info zur Registrierungspflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände ab 1. Juli 2024 im Saarland

Am 1. Juli 2024 tritt die Neufassung der nationalen Bedarfsgegenstände-Verordnung (BedGgstV) in Kraft. Danach müssen sich alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Schüsseln, Teller, Tassen oder andere Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bei der zuständigen Behörde, im Saarland beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), registrieren.

Quelle hierzu auf saarland.de