Schweiz: Welche Angaben sollen und dürfen aufs Lebensmittel?

Im Zentrum der Tagung standen «Greenwashing» und die von der EU aufgegleiste «Green-Claims-Directive». Greenwashing ist der Versuch von Unternehmen, sich unter falschen oder mangelhaften Angaben über Kommunikation und Marketing ein grünes und nachhaltiges Image zu verschaffen. Dies soll behördlich verhindert werden. Bei der Green-Claims-Directive der EU geht es um Richtlinien betreffend Umweltaussagen im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie um die Kommunikation. Die Richtlinien treten – nachdem sie vom Europäischen Parlament im März dieses Jahres verabschiedet worden sind – voraussichtlich noch vor Ende dieses Jahres in Kraft.

Weitre Infos und Quelle hierzu auf bauernzeitung.ch