Mindestzuckergehalt für Limonaden aufgehoben
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Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Regelung geändert, sodass Limonaden auch mit weniger als 7 Prozent Zucker als solche bezeichnet werden dürfen. Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke wurden entsprechend angepasst und abgeschwächt.