Mindestzuckergehalt für Limonaden aufgehoben
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Regelung geändert, sodass Limonaden auch mit weniger als 7 Prozent Zucker als solche bezeichnet werden dürfen. Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke wurden entsprechend angepasst und abgeschwächt.