Neue Pfandpflicht für Milch: Auswirkungen aufdie Lebensmittelsicherheit bei sachgerechter Reinigung der Automaten nicht zu erwarten

Seit Anfang 2024 gilt die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegkunststoff auch dann,
wenn in diesen Milch, Milcherzeugnisse und Milchmischgetränke abgefüllt
wurden. Ab sofort gehören diese Flaschen also nach Gebrauch in den
Pfandrücknahme-Automaten. Genau wie im Fall der bereits bekannten
pfandpflichtigen Getränkebehälter für Limonade, Bier oder Saft ist davon
auszugehen, dass es durch Getränkerückstände in den Flaschen zu einer
Verschmutzung der Automaten kommt, hier vor allem durch Milchfette und
Eiweiße.

Quelle hierzu auf bfr.bund.de