EuGH zum Verbraucherschutz Pfand für Fla­schen kann separat aus­ge­wiesen werden

Verbraucherschützer hatten sich gegen die im deutschen Handel verbreitete Praxis, Pfandbeträge separat anzugeben, gewehrt. Diese ist für den Schutz des Konsumenten aber gerade erforderlich und daher zulässig, entschied der EuGH nun.

Das Pfand für Flaschen oder Gläser muss nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein. Es ist kein Bestandteil des Verkaufspreises und kann separat ausgewiesen werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-543/21). 
Quelle hierzu auf lto.de