ASI 6.80 – Sicherer Betrieb von Getränkeschankanlagen
Die neue ASI ersetzt alle bisherigen ASI´s zur Sicherheit, und zwar ASI 6.80 (alt), 6.82, 6.83, 6.85 und 10.33.1.
Verband der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e.V.
Die neue ASI ersetzt alle bisherigen ASI´s zur Sicherheit, und zwar ASI 6.80 (alt), 6.82, 6.83, 6.85 und 10.33.1.
Fresenius-Seminar Allergenmanagement in der Praxis 22.04 – 23.04 Mainz
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Hygienemängeln
Pressemeldungen Lebensmittelkontrolle u.a. Kontrollgebühren, Pferdefleischskandal usw.
AFFL-Protokoll der 24. Sitzung am 4. und 5. November 2014 über die Anwendung der Leitlinien gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 852/2004
Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung – VorlLMIEV) vom 28. November 2014
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vom 16. Juli 2014
Vortrag „Verbraucherschutz in der EU“ am 02.07.14 in Kochel am See (LGL Dr. Claudia Wobst)
Die VO (EU) 1169/2011 bringt eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen. Im folgenden werden nur die Inhalte dargestellt, die wesentlich neue Sachverhalte für die Lebensmittelkennzeichnung bringen.
Die meisten Praktiker sehen Lebensmittelkennzeichnung derzeit aus der Sicht der LMKV bzw. NKV. Die folgende Gegenüberstellung versucht darzustellen, welche Inhalte der LMKV und NKV wo in der VO (EU) 1169/2011 wiederzufinden sind.