1986 1. Lebensmittelkontrolleur im Hauptpersonalrat, BVLK Delegiertentag Bayern, Spitzenämter für LÜ
Karlheinz Hühnlein kandidierte erstmals für den Hauptpersonalrat beim Staatsministerium der Inneren. Auf Anhieb erreichte er trotz des schlechten Listenplatzes (9) in der Gemeinschaftsliste des BBB das viert beste Ergebnis und wurde somit 2. Ersatzmann für den Hauptpersonalrat. Bei den Wahlen zum Bezirkspersonalrat bei der Regierung von Oberfranken wurde er erfreulicherweise 1. Ersatzmann.
1986 war der Landesverband Bayern auch Ausrichter des Delegiertentages des Bundesverbandes, der in Kulmbach/Wallenfels (Oberfranken) stattfand. Bei den Wahlen zum Vorstand des Bundesverbandes wurde Manfred Polnau Nachfolger von Karlheinz Hühnlein als stellvertr. Bundesvorsitzender.
Die wichtigste Errungenschaft im Jahr 1986 war die Aufnahme der Lebensmittelkontrolleure in die sog. „Funktionsgruppenverordnung“ , wodurch in den Spitzenämtern mehr Stellen zur Verfügung stehen. Für den Bereich Fortbildung wurde die Aktion „Bayern vorn“ gestartet, welche zahlreiche Gespräche mit Abgeordneten zur Folge hatte und somit die Hoffnung auf eine bessere Fortbildung vergrößert
1985 Kleidergeld, 300 Mitglieder, 1. Podiumsdiskussion in Aichach (Schwaben)
Auch das Jahr 1984 kann als erfolgreich bezeichnet werden. Wurde doch erreicht, daß die bayerischen Lebensmittelkontrolleure seit dem 01.01.1985 ein monatliches Kleidergeld bekommen. Kollege Fritz Auer konnte im Jahr 1985 als 300`stes Mitglied im Verband begrüßt werden. Herbert Block und Michael Karl erstellen eine Tätigkeitsbeschreibung für die Lebensmittelkontrolleure. Beim Verbandstag am 25./26.10.85 in Aichach (Schwaben) wurde erstmals eine Podiumsdiskussion mit dem Thema „Wie gesund sind unsere Lebensmittel?“ durchgeführt, an der zahlreiche hochqualifizierte Persönlichkeiten teilnahmen. Gewählt wurden die Teilnehmer am Delegiertentag des Bundesverbandes mit folgendem Ergebnis: Hühnlein (62), Polnau (56), Distier (45), Grundler (28), Spuhler (25), Riedl (24-1. Ersatzmann), Bäuerle (20-2. Ersatzmann).
Im Mai 1982 erklärten der Landesvorsitzende Helmut Aumeier und Kassier Günter Breyer ihren Rücktritt. Bei der deswegen einberufenen Hauptvorstandssitzung am 04.06.1982 in Ingolstadt wurde satzungsgemäß für den Rest der Wahlperiode Karlheinz Hühnlein, zwischenzeitlich stellvertr. Bundesvorsitzender, zum Landesvorsitzenden und Reinhard Dötschel (LRA Kronach) zum Kassier gewählt. Helmut Aumeier wurde stellvertretender Landesvorsitzender und Horst Riedl blieb Schriftführer.
1982 trug die Arbeit von Helmut Aumeier und seinem Nachfolger erstmals Früchte. Ein Beschluss des Landespersonalausschusses im Spätherbst 1982 brachte die Anhebung des Eingangsamtes unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Jahr Probezeit nach A6. Von diesem Beschluss profitierten auch die meisten schon dienstälteren Kollegen, denn für Meister konnten Wartezeiten zwischen den Beförderungen um bis zu 18 Monate gekürzt werden. Es wurden Bezirksverbände gegründet und die Mitgliederzahl stieg stetig.
1981 2. Landesverbandstag in Lichtenfels- Reundorf (Oberfranken)
Beim 2. Verbandstag vom 15. bis 17. Mai 1981 in Lichtenfels- Reundorf (Oberfranken) gehörten bereits 215 Mitglieder dem Verband an. Erstmals wurde hier mal das Thema der Meisterlaufbahn behandelt. Schon damals wurde erkannt, dass durch das Einschalten von Abgeordneten, die Chance etwas zu erreichen, größer ist. 4 Landtagsabgeordnete waren damals bei der Veranstaltung zugegen. Von Herbert Block und Michael Karl wurde eine Tätigkeitsbeschreibung des Lebensmittelkontrolleurs erstellt.
Auszug: “Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist nötig, um den Verbraucher vor Gesundheitsschäden sowie wirtschaftlicher Übervorteilung zu schützen. Als Grundlage für den Verbraucherschutz dient das LMBG mit seinen Nebengesetzen und Verordnungen sowie einer Vielzahl von Erlassen und Richtlinien. Nicht zu vergessen sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches, die ständig ergänzt und der Verbrauchererwartung gemäß fortgeschrieben werden“.
1980 Aufnahme des Landesverbandes in den Bundesverband
Am 22. und 23. März 1980 wurde bei der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes in Hannover der Antrag auf Aufnahme gestellt und auch angenommen. Bei den anschließend stattgefundenen Neuwahlen wurde Karlheinz Hühnlein als Schriftführer in den Bundesvorstand gewählt.
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.
1979 Gründung des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure Bayerns e. V.
„Gemeinsamkeit macht stark“, das war der Grundgedanke, als die ersten konkreten Versuche zu einem Zusammenschluss der bayerischen Lebensmittelkontrolleure im Oktober 1978 unternommen wurden. In einem Rundschreiben, das Karlheinz Hühnlein verfasste und sieben weitere Kollegen mit unterzeichneten, wurde auf die Notwendigkeit eines Zusammenschlusses hingewiesen. Die Erfolge blieben nicht aus: Am 9. März 1979 wurde im Gasthaus „Siedlerheim“ in Kulmbach von 14 oberfränkischen Lebensmittelkontrolleuren der Bezirksverband Oberfranken gegründet. Einige Wochen später, am 24./25. Mai 1979, konnte in Niederlauer (Unterfranken) von 47 Lebensmittelüberwachungsbeamten der Landesverband ins Leben gerufen werden.
Am ersten Verbandstag vom 2. bis 4. Nov. 1979 in Elbach (Oberbayern) nahmen sechs Bezirksverbände Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz, Schwaben und Stadt München teil. Der Verband hatte bereits 191 Mitglieder.
Am 04.11.1979 wurde im Anschluss an die Tagung der Bezirksverband Oberbayern gegründet.
Die Gründungsvorstandschaft setzte sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender
Helmut Aumeier
Stellv.Vorsitzender:
Karlheinz Hühnlein
Schriftführer:
Christian Röskau
Kassier
Günter Breyer
Gründungsurkunde vom Bezirksverband Oberfranken.
Tagungsprotokoll der Verbraucherschutzbeamten vom November 1979 in Elbach mit Gründung des Bezirksverbandes Oberbayern.
1969 Gesetz über den Vollzug des Lebensmittelrechts VollzGLmR
Zum Gesetz über den Vollzug des Lebensmittelrechts vom 02.12.1969 (GVBL.S.382) wird vorläufig folgendes bestimmt: Die mit dem Vollzug des Lebensmittelrechts betrauten Behörden haben alle notwendigen und zulässigen Maßnahmen zu treffen, damit die lebensmittelrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Damit ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten und insbesondere auch auf die besonderen Verhältnisse in den zu überwachenden Betrieben Rücksicht nehmen. Die Kontrollen sind mit dem erforderlichen Takt und, soweit von Polizeibeamten vorgenommen werden, regelmäßig in Zivil auszuführen.
Gesetz zur Änderung des Lebensmittelrechts vom 8. September 1969