„Wo EU-Bio draufsteht, muss auch EU-Bio drin sein“ – EuGH stärkt Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse – Agrarministerin Kaniber: „Voller Erfolg für Bayern“

(14. Oktober 2024) München – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse (sog. Herbaria Kräuterparadies II) ist eine wichtige Entscheidung für den Verbraucherschutz. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zeigt sich erleichtert: „Dieses Urteil sorgt endlich für die Klarheit, die wir seit Langem brauchen. Jetzt ist es schwarz auf weiß: Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern dürfen das EU-Bio-Siegel nur dann tragen, wenn sie wirklich alle EU-Vorgaben erfüllen. Oder einfach gesagt: Da, wo das EU-Bio-Logo drauf ist, muss auch EU-Bio drin sein.“

Quelle hierzu auf stmelf.bayern.de