OVG Hamburg stuft Nikotin-Pouches als unsichere Lebensmittel ein – ein Überblick über die Entscheidun

In einem Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten (Hamburgisches OVG, Beschluss vom 19.08.2021 – 5 Bs 56/21) ging ein Tabakkonzern gegen die behördliche Untersagung vor, Nikotin-Pouches in den Verkehr zu bringen.
Der Antragsteller hatte beantragt, in Deutschland die tabakfreien Nikotinbeutel vertreiben zu dürfen.

Quelle hierzu auf lhr-law.de