Lebensmittelimport … Ohne Kennzeichnung geht gar nichts
Das europäische und deutsche Lebensmittelrecht sorgt dafür, dass hierzulande nur Lebensmittel in den Handel kommen, die sich für den Verzehr eignen. Es muss zum Beispiel auf der Verpackung zu erkennen sein, aus welchen Inhaltsstoffen das Produkt besteht.