Amt für Lebensmittelüberwachung informiert zu Lebensmittelbedarfsgegenständen: Anzeigepflicht gilt für Unternehmen ab 1. Juli

Mit der 22. Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung ergibt sich eine Anzeigepflicht für Unternehmer (einschließlich Importeure), die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, gegenüber der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde. 

Quelle hierzu auf osl-online.de