Mindestzuckergehalt für Limonaden aufgehoben

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Regelung geändert, sodass Limonaden auch mit weniger als 7 Prozent Zucker als solche bezeichnet werden dürfen. Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke wurden entsprechend angepasst und abgeschwächt.

Quelle hierzu auf lebensmittelpraxis.de