HZA-UL: „Potenz-Honig“ in Deutschland verboten

Viereinhalb Kilogramm Honig stellten Zollbeamte kürzlich in einem Supermarkt im Raum Biberach sicher, da dieser den potenzfördernden Wirkstoff „Sildenafil“ enthielt. Er unterliegt dem deutschen Arzneimittelgesetz und darf daher nicht einfach so zugesetzt bzw. verkauft werden.

Quelle hierzu auf presseportal.de