BGH: Die Bezeichnung als „zum Diätmanagement geeignet“ ist irreführend

Nahrungsergänzungsmittel sind in aller Munde und werden von einer Vielzahl von Menschen eingenommen. Oftmals suggerieren Nahrungsergänzungsmittel und diesen ähnliche Produkte dem Kunden, dass sie eine heilende oder zumindest gesundheitsverbessernde Wirkung bei körperlichen Leiden haben. 

Quelle hierzu auf lhr-law.de