Künftig kein Stopp für Maus & Co?!
Rodentizide Köder mit Wirkstoffen aus der Gruppe der Antikoagulanzien sind seit vielen Jahren ein zentrales Werkzeug zur Bekämpfung von Schadnagern. Diese Gesundheitsschädlinge übertragen teils lebensbedrohliche Krankheitserreger, weshalb deren effektive Bekämpfung höchste Priorität haben sollte.
Seit 2012 gibt es Risikominderungsmaßnahmen, um die menschliche Gesundheit, Nicht-Zieltiere und die Umwelt vor den Wirkstoffen zu schützen und Resistenzen vorzubeugen. Wirkstoffhaltige Präparate werden nur noch in Ausnahmefällen prophylaktisch eingesetzt. Seit 2017 dürfen nur noch geschulte berufsmäßige Verwender potente Präparate verwenden.
Der Ausschuss für Biozid-Produkte der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) erhielt den Auftrag, Alternativen zu antikoagulanten Rodentiziden zu prüfen. Zweck war, festzustellen, ob ausreichend geeignete Alternativen zu den antikoagulanten Rodentiziden aktuell verfügbar sind. Hierbei war eine wesentliche Fragestellung, ob mechanische Fallen zur Bekämpfung von Hausmäusen im Innenbereich wirksam sind. Dazu lag nur ein einziger Test mit einem spezifischen Schlagfallentyp, der in landwirtschaftlichen Nebengebäuden eingesetzt wurde, vor. Die Ergebnisse dieses Tests wurden bis jetzt nicht veröffentlicht. Trotz der begrenzten Informationen und der Bedenken von mehreren Mitgliedstaaten wurde beschlossen, dass Schlagfallen eine geeignete Alternative für den Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden gegen Mäuse in Innenräumen sind.
Aufgrund dieser Entscheidung ist nun davon auszugehen, dass es bald zu einem Verbot der Anwendung von antikoagulanten Rodentiziden in Innenräumen gegen Mäuse kommen wird.
Die alleinige Verwendung von Fallen zur Mäusebekämpfung bringt laut BPC-Stellungnahme „keine wesentlichen praktischen und wirtschaftlichen Nachteile“ mit sich. Es ist jedoch zu befürchten, dass erhöhte Personal- und Materialkosten durch den Einsatz von Fallen dazu führen können, dass Befälle unzureichend bekämpft werden können und sich dadurch weiter ausbreiten.
Bei Inkrafttreten der Vorstellungen der EU werden von 158 zugelassenen Rodentizidpräparaten nur noch neun Präparate, mit teils ungeeigneten Wirkstoffen, übrigbleiben. Die Stellungnahme des BPC birgt das Risiko, dass für eine wesentliche Anwendung (Mäuse in Innenräumen), die wichtigste Methode der Schadnagerbekämpfung, die derzeit für die Aufrechterhaltung von Lebensmittelsicherheit, öffentlicher Gesundheit und Vorratsschutz zur Verfügung steht, ab 2024 nicht mehr zulässig sein wird. Das kann zur Folge haben, dass Mäusebefälle nicht mehr effektiv bekämpft werden können, es so häufiger zur Kontamination von Rohstoffen, Produkten und Materialien oder der Zerstörung von Geräten kommt und das mit massiven Folgen für die Lebensmittelsicherheit.
Aus Sicht der professionellen Schädlingsbekämpfung muss alles dafür getan werden, um die antikoagulanten Rodentizide zur Bekämpfung von Mäusen im Innenbereich auch weiterhin Verwenden zu dürfen!
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. übt schärfste Kritik an dem geplanten Vorhaben des Umweltbundesamtes, künftig das Beködern von Schadnagern in Innenräumen mit Fraßködern (Rodentizide Köder aus der Gruppe Antikoagulanzien) verbieten zu wollen. Dies würde für uns alle bedeuten, dass Mäuse, Ratten und Co. künftig ein ständiger Begleiter beim Einkaufen in Supermärkten oder beim Essengehen werden.
Lebensmittelwirtschaft, professionelle Schädlingsbekämpfer und die deutschen Lebensmittelkontrolleure warnen vor solchen Szenarien.
Auf Grundlage einer einzigen, nicht nachvollziehbaren, unveröffentlichten Auftragsstudie kann nicht seriös und fundiert behauptet werden, dass Schlagfallen eine tatsächliche Alternative zum Einsatz von Giftködern gegen Mäuse darstellen. Zudem ist der Einsatz von Schlagfallen in hochsensiblen Hygienebereichen, wie z. B. in Küchen, nur unter strengen Auflagen möglich.
Unsere zahlreichen Erfahrungen bezüglich Lebensmittelproduktion und -logistik sowie auch dem Lebensmittelhandel zeigen, dass es in den allermeisten Situationen momentan keine wirklichen Alternativen zum Einsatz von geeigneten Giftködern mit blutgerinnungshemmende Wirkstoffen gibt, um ein Schädlingsmonitoring durchzuführen und im schlimmsten Fall einen Schadnagerbefall wirksam zu bekämpfen.
Wir als Lebensmittelkontrolleure, die täglich für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sorgen, sehen bei dem vorgesehenen Verbot ein großes Problem auf die Verbraucher in Deutschland zukommen, dass um jeden Fall verhindert werden muss. Andernfalls werden sich, die schon jetzt bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Schadnagern durchsetzen und Maus, Ratte und Co. unser neuer Alltagsbegleiter!
>>> Pressemitteilung BVLK – Künftig kein Stopp für Maus & Co?! <<<
>>> APC-AG – Zukunft der Mäusebekämpfung im Innenbereich <<<
>>> Schädlingsbekämpferverbände – Stellungnahme Antikoagulanzien <<<
Berliner Schädlingsbekämpfungsverein e.V. – info@kammerjaegerverein-berlin.de
German Pest Control Board (GPCB) – info@gpcb.eu
Brandenburgischer Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. – info@brandenburgischer- schaedlingsbekaempfer-verband.de
Schädlingsbekämpfer-Verband NRW e.V. – info@snrw.de
Deutscher Schädlingsbekämpfer- Verband e.V. (DSV) – info@dsvonline.de
Schädlingsbekämpfer-Verband Sachsen e.V. – svs@svssachsen.de
Schädlingsbekämpfer-Verband West e.V. – info@sbvwest.de
Verbund Regionaler Schädlingsbekämpfer e.V. – kontakt@vrs-deutschland.de