Genehmigt ist noch lange nicht geöffnet – wann greift der Bund beim bayerischen Cannabis-Vollzug ein?

Deutschlands Anbauvereinigungen wachsen auf dem Papier – aber eine Genehmigung bedeutet noch lange nicht, dass tatsächlich angebaut, geerntet und abgegeben werden kann. Besonders deutlich zeigt sich das in Bayern. Dort meldet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Stand 3. August 2026 elf genehmigte Anträge. Gleichzeitig zeigt der Fall des CSC Inntal, wie eine Erlaubnis nach dem Konsumcannabisgesetz durch zusätzliche baurechtliche Hürden praktisch wirkungslos werden kann.

Quelle hierzu auf hanfjournal.de