Behördenrabatt für Neufahrzeuge

Info Behördenrabatt für Neufahrzeuge

Bei Neuanschaffung eines PKW  können alle Kollegen einen Behördenrabatt erhalten. Dies betrifft alle Kollegen die ihr Privatfahrzeug für dienstliche Belange nutzen. Bei Opel z.B. erhält man zwischen 18-24%, Die unterschiedlichen % Angaben sind abhängig von der Modell – Reihe  und Größe des betreffenden  Autohauses. Analog hierzu müsste dies auch bei anderen Automarken funktionieren. Hierzu sollte man sich an sein Landratsamt wenden. Als Download wurde eine Behördenbescheinigung (OPEL) eingestellt. (Die Info wurde uns dankenswerterweise von Peter Hauswirth zur Verfügung gestellt.)

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Oberpfälzer LÜ Pensionäre trafen sich wieder zur gemütlichen Runde

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Presse Betrug auf dem Teller

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Was steckt hinter TTIP? – Eine Spurensuche nach Motiven.

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Verbraucherzentrale Bayern zur Frage: Was ist eigentlich Softeis?

Presseinformationen Juni 2015

Presseinformationen u.a. Backhaus setzt auf Transparenz, Veggie-Trend, GVO

Arsen in Reis und Reisprodukten

BfR Stellungnahme – Arsen in Reis und Reisprodukten

EU-Höchstgehalte für anorganisches Arsen

BfR Stellungnahme: EU-Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten durch Verzehrsempfehlungen zum Schutz von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern ergänzen.