Rote Bete darf vorerst weiter in der Herstellung von Bio-Wurst verwendet werden
MÜNCHEN Die Verwendung von Rote-Bete-Saft und -Pulver in Fleischprodukten bleibt vorerst zulässig. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit will die Praxis jedoch weiter prüfen.