«Auch die USA und China schicken Kontrolleure in die Schweiz»: BLV-Vize-Direktor zum neuen Lebensmittelabkommen mit der EU
Hygiene ist wichtig, aber für Kleinstanbieter wie Marktfrauen oder Vereine gelten in der Schweiz und der EU Erleichterungen, so dass man im Vollzug mit Augenmaß vorgehen muss. Für Kleinstbetriebe, die regelmäßig auf Wochenmärkte gehen, gelten auch weniger Dokumentationspflichten als etwa für einen Großverteiler. Dies wird auch künftig so bleiben.