LEBENSMITTELKONTROLLE Auch der Wassergehalt muss auf die Zutatenliste
Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles in der Zutatenliste des Endprodukts aufgeführt sein.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles in der Zutatenliste des Endprodukts aufgeführt sein.