VG Köln CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil und wies die dagegen gerichtete Klage eines pharmazeutischen Unternehmens ab. Anders als von der Klägerin angenommen, handele es sich bei den Erzeugnissen nicht lediglich um Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel.