CBD-Tropfen sind keine Nahrungsergänzungsmittel
Immer wieder gibt es Streit um die rechtliche Einordnung von CBD-Produkten. Nun hat das VG Köln im Fall von CBD-Tropfen entschieden, dass diese nicht bloß Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel sind.
Immer wieder gibt es Streit um die rechtliche Einordnung von CBD-Produkten. Nun hat das VG Köln im Fall von CBD-Tropfen entschieden, dass diese nicht bloß Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel sind.