Feinkostsalate: Landesamt für Verbraucherschutz stellt feine Kost auf den Prüfstand
Halle. LAV. Bei regelmäßigen Untersuchungen von Feinkostsalaten im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt werden Abweichungen von der allgemeinen Verkehrsauffassung detektiert. Zum Beispiel wird bei Rindfleischsalat sowohl die Einhaltung des in den Leitsätzen festgelegten Mindestanteils von 20 % Rindfleisch analysiert als auch die Tierart, von der das Fleisch stammt. Weiterhin werden die mikrobiologische Beschaffenheit und die Einhaltung der Kennzeichnungsregelungen geprüft.