Lieferando muss Zusatzstoffe in Speisen angeben
Der Essenslieferdienst Lieferando muss auf seiner Internetseite über Konservierungsmittel und andere Zusatzstoffe informieren, die in den angebotenen Speisen enthalten sind. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die yd. yourdelivery GmbH entschieden, die das Portal Lieferando.de betreibt.