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pdf Neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur gemeinsamen Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen Beliebt

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16_01_2016_2016 01ZIELT.pdf

Um den stetig wachsenden Online-Handel von Lebensmitteln, Kosmetika, Küchenartikeln, Spielzeug, Kleidung und Futtermitteln effektiv kontrollieren zu können, wurde bereits im Jahr 2013 die Zentralstelle G@ZIELT im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin eingerichtet. Die Arbeit der gemeinsamen Zentralstelle der Länder „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“ wurde zunächst auf zwei Jahre befristet. Da die Aufgaben weiter zunehmen, haben Bund und Bundesländer beschlossen, die Arbeit der Zentralstelle ab Januar 2016 auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvereinbarung dauerhaft fortzuführen.

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